Es geht um Ihr Gesicht!

ERFAHRUNG IST DURCH NICHTS ZU ERSETZEN

Aus diesem Grund steht die fachliche Qualifikation Ihres Behandlers an erster Stelle. Werbende „Titel“ wie „Schönheits-Chirurg“, „kosmetische Chirurgie“ u. v. a. m. sind nicht gesetzlich geschützt; jeder darf sich so nennen, unabhängig von seiner wirklichen Qualifikation und Erfahrung!

Nur drei Facharzt- und Facharztzusatz-Bezeichnungen sind gesetzlich geschützt und stehen für eine fundierte, mehrjährige Ausbildung und Erfahrung in ästhetisch-plastischer Chirurgie:

  1. Der „Facharzt für Mund- Kiefer- und Gesichts-Chirurgie, plastische Operationen (der einzige Facharzt, der den Begriff Gesicht in seiner staatlich anerkannten Fachbezeichnung führen darf: Der Spezialist für Ihr Gesicht!)
  2. Der „Facharzt für HNO, plastische Operationen“
  3. Der „Facharzt für plastische Chirurgie“

Auch der gängige, seriös klingende Begriff „Institut“ ist nicht geschützt, nur die „Klinik“ steht für einen entsprechenden Standard.

In unserer spezialisierten Fachklinik werden Sie ausschließlich von erfahrenen Fachärzten untersucht, beraten und behandelt.

Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, Ihr Aussehen zu verbessern, so möchten Sie sichergehen, dass die Individualität Ihres Gesichtes gewahrt wird, dass Sie unoperiert aussehen, eine natürliche, freundliche und wieder jugendlichere und positivere Ausstrahlung erhalten.

Vielleicht werden Sie vergleichende Vorher/Nachher-Bilder vermissen? Diese Bilder hat der Gesetzgeber auf einer Website verboten. Deren Verwendung ist nur erlaubt im Rahmen einer individuellen Beratung inklusive Besprechung der individuellen Prognose und der individuellen Risiken. Die Untersuchung und diese individuelle Beratung erfolgt im persönlichen Gespräch zwischen Ihnen und Ihrem behandelnden Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, ästhetisch-plastische Operationen.

Bewährte Methoden:

Plastische Nasenkorrektur, Ohren-Anlege-und Ausform-Plastik, Lid-Brauen-Plastik, StirnLift, FaceLift, Laser-Faltenglättung, Unterspritzung statischer Falten, Botox-Behandlung dynamischer Falten sowie sinnvolle Kombinationen der genannten Verfahren. Besonders spezialisiert haben wir uns auf die korrigierende Behandlung von großen (Höcker-)Nasen, sogenannten Schlupflidern und Tränensäcken.

Vorgehensweise:

  1. Untersuchung und ausführliche persönliche Beratung durch einen Facharzt
  2. Information und Aufklärung über die in Frage kommenden Behandlungsmethoden
  3. Gemeinsame Planung der gewünschten Veränderungen
  4. Schriftlicher Heil-und-Kosten-Plan
  5. Durchführung der Behandlung in örtlicher Betäubung oder Narkose
  6. Nachsorge
  7. Abschluss-Gespräch

Schmerzausschaltung:

Die meisten Behandlungen können grundsätzlich in örtlicher Betäubung oder auf Wunsch auch in Vollnarkose erfolgen. Nur wenige Operationen, wie ein FaceLift oder eine Nasenoperation z. B. müssen in aller Regel in Vollnarkose durchgeführt werden.

Das Umfeld:

Nach einem FaceLift oder einer Kieferumstellung empfiehlt sich eine stationäre Aufnahme in unserer Klinik für 1–2 Übernachtungen, alle anderen Eingriffe können, soweit Sie ansonsten gesund sind, auch problemlos tagesstationär oder ambulant erfolgen.

Wichtig zu wissen:

Für diese Behandlungen können Sie nicht krank geschrieben werden, es empfiehlt sich, ausreichend Urlaub einzuplanen (je nach Behandlung 3 Tage bis 3 Wochen). Auch wenn diese Behandlungen Ihrem Wohlbefinden dienen, werden deren Kosten weder von einer gesetzlichen noch von einer privaten Krankenkasse übernommen.

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